Bachelor’s Delight

Dezember 10, 2007

Wer braucht noch die Limited?? MoMiG pusht unsere GmbH

Gespeichert unter: Management Basics, Student Consulting — serbian @ 11:16

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Nach dieser Abhandlung ist die Student Consulting Frage Nr. 13 SAFE !!!

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) soll grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden.

Zahlreiche Deregulierungen erleichtern, beschleunigen und verbilligen die Gründung der GmbH, so die Abkopplung der Registereintragung von der Vorlage eventueller Genehmigungen, die Schaffung einer beurkundungsfreien Mustersatzung und die Zulassung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital. Das Haftkapitalsystem der GmbH bleibt erhalten, wird aber bei Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung invielen Punkten vereinfacht. Der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen erleichtert den Erwerb von Anteilen. Die besonderen Vorkehrungen bei geschäftsführerlosen GmbHs, das Zahlungsverbot bei Ausplünderungen und die Zustellungserleichterungen erschweren Missbräuche in sog. Bestattungsfällen.

Sicherung des Cash-Pooling
Das bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliche Cash-Pooling soll gesichert und sowohl für den Bereich der Kapitalaufbringung als auch den Bereich der Kapitalerhaltung auf eine verlässliche Rechtsgrundlage gestellt werden. Cash-Pooling ist ein Instrument zum Liquiditätsausgleich zwischen den Unternehmensteilen im Konzern. Dazu werden Mittel von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu einem gemeinsamen Cash-Management geleitet. Im Gegenzug erhalten die Tochtergesellschaften Rückzahlungsansprüche gegen die Muttergesellschaft. Obwohl das Cash-Pooling als Methode der Konzernfinanzierung als ökonomisch sinnvoll erachtet wird, ist auf Grund der neueren Rechtsprechung des BGH zu § 30 GmbHG in der Praxis Rechtsunsicherheit über dessen Zulässigkeit entstanden. Der Entwurf greift die Sorgen der Praxis auf und schlägt eine allgemeine Regelung vor, die über das Cash-Pooling hinausreicht und zur bilanziellen Betrachtung des Gesellschaftsvermögens zurückkehrt: Danach kann eine Leistung der Gesellschaft an einen Gesellschafter dann nicht als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen gewertet werden, wenn ein reiner Aktivtausch vorliegt, also der Gegenleistungs- oder Rückerstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter die Auszahlung deckt und zudem vollwertig ist. Eine entsprechende Regelung soll auch im Bereich der Kapitalaufbringung gelten.

Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Veräußerer und Erwerber von Gesellschaftsanteilen erhalten den Anreiz, die Gesellschafterliste aktuell zu halten. Der eintretende Gesellschafter erhält einen Anspruch darauf, in die Liste eingetragen zu werden. Weil die Struktur der Anteilseigner transparenter wird, lassen sich Missbräuche wie zum Beispiel Geldwäsche besser verhindern. Das hierdurch geschaffene Vertrauen wirkt sich positiv auf die Geschäftsaussichten der Gesellschaft aus.

a) Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
Als ein Wettbewerbsnachteil wird angesehen, dass EU-Auslandsgesellschaften nach der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen Überseering und Inspire Art ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat – also auch in Deutschland – wählen können. Diese Auslandsgesellschaften sind in Deutschland als solche anzuerkennen. Umgekehrt haben deutsche Gesellschaften diese Möglichkeit bislang nicht. Durch die Streichung des § 4a Abs. 2 GmbHG soll es deshalb deutschen Gesellschaften ermöglicht werden, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Dieser Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen. Damit soll der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht werden, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten. Das kann z.B. eine attraktive Möglichkeit für deutsche Konzerne sein, ihre Auslandstöchter in der Rechtsform der vertrauten GmbH zu führen.

Beschleunigung der Registereintragung
Die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister wurde bereits durch das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erheblich beschleunigt. Danach werden die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht, das dann unverzüglich über die Anmeldung entscheiden und die übermittelten Daten unmittelbar in das elektronisch geführte Register übernehmen kann.

Einführung eines Mustergesellschaftsvertrags
Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Die Regelungen in dem Mustergesellschaftsvertrag sind einfach und selbsterklärend, so dass hier keine Beratung und Belehrung durch einen Notar mehr erforderlich ist. Allein die Unterschriften unter dem Gesellschaftsvertrag müssen beglaubigt werden, um die Gesellschafter identifizieren zu können. Der Mustervertrag wird durch Muster für die Handelsregisteranmeldung flankiert (sog. „Gründungs-Set“). So können in den genannten Fällen sämtliche Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister ohne zwingende rechtliche Beratung bewältigt werden. Natürlich bleibt es möglich, bei der Gründung freiwillig rechtlichen Rat einzuholen.

GmbH an die Macht… mehr sog i ned !

Quelle: Juristische Fakultät Uni Augsburg

Schwarz oder Weiss ? Resource- vs. Market-Based-View

Gespeichert unter: Management Basics, Student Consulting — serbian @ 10:49

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Porter oder Barney?? Um die „Entwicklung“ der Strategische Planung aus unserem Skript besser zu verstehen :

Kritischer Vergleich beider Perspektiven des Strategischen Managements

Auch wenn beide Ansätze weitestgehend gegensätzlich ausgerichtet sind, so weisen sie dennoch einige Gemeinsamkeiten auf, denen an dieser Stelle kurz Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Beide gehen nämlich davon aus, dass dauerhaft überdurchschnittliche Erträge möglich sind. Auch haben sie beide zum Ziel, den Grund des dauerhaften Wettbewerbsvorteils zu untersuchen.

Desweiteren unterstellen beide ein rational ausgerichtetes Management und verfolgen das gleiche Primärziel, nämlich dauerhafte Renten zu erwirtschaften und ihre Leistung zu verbessern.Bevor nun auf die zentralen Vergleichspunkte zwischen den beiden Ansätzen eingegangen wird, werden zunächst jeweils einige Kritikpunkte herausgestellt : Beiden Ansätzen kann man eine einseitige und engstirnige Betrachtungsweise vorwerfen. Da sich derressourcenorientierte Ansatz immer noch in einer juvenilen Phase befindet, fehlen dort häufig Konkretisierungen. Beispielsweise sind viele Begriffsdefinitionen im Bereich der Ressource noch unklar, aber auch tatsächlich umsetzbare Strategien zum Aufbau und Einsatz von Ressourcen sind noch nicht ausgereift. Im Gegensatz dazu steht beim Market-Based-View der Wettbewerb zu stark im Vordergrund. Auch eine empirische Bestätigung des dominanten Einflusses der Branche auf den Unternehmenserfolg ist nicht gegeben. Um einen kritischen Vergleich ziehen zu können, werden nun die beiden Ansätze thematisch gegenübergestellt Ein zentraler Punkt, in dem sich die beiden Ansätze unterscheiden, ist die Grundlage ihrer Analyse:

Der marktorientierte Ansatz konzentriert sich ausschließlich auf die Industrie, während derressourcenorientierte Ansatz eine Ebene tiefer anknüpft und das einzelne Unternehmen in den Mittelpunkt seines Interesses stellt. Dies bedeutet konkret, dass dieser das Umfeld des Unternehmens bei der Analyse weitestgehend ausklammert, wohingegen beim Market-Based-View die internen Abläufe eines Unternehmens als black box betrachtet werden.

Ein zweiter großer Unterschied zwischen den beiden Ansätzen besteht in der Annahme über die Hauptursache des Erfolges. Der Market-Based-View macht diesen ausschließlich von der Struktur der Industrie, also von externen Umständen, abhängig, während der Resource-Based-View die Ressource als entscheidendes Erfolgkriterium betrachtet. Ebenfalls unterschiedlich ist der jeweilige Planungshorizont: während der marktorientierte Ansatz unter Porter eher kurzfristig ausgerichtet ist und das direkte Wettbewerbsumfeld verständlich machen will, so ist die Ausrichtung des ressourcenorientierten Ansatzes eher langfristig. Auch unterstellt dieser einen dynamischen Kontext, wohingegen sich der direkte Bezug zwischen Industrie und Erfolg beim marktorientierten Ansatz nur durch ein statisches Umfeld im Gleichgewichtszustand erklären lässt. Differenzen bestehen ebenfalls in der Art der erwirtschafteten Renten. Der ressourcenorientierte Ansatz zielt vor allem auf den Gewinn von Ricardo-Renten ab, die durch Effizienzunterschiede in den Ressourcen erzielt werden können. Im Gegensatz dazu betont der marktorientierte Ansatz die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens, welche im Idealfall zu Monopolrenten führt. Ein letzter großer Unterscheidungspunkt ergibt sich aus der jeweiligen Betrachtung von Ressourcen. Während sie beim Market-Based-View als homogen und perfekt mobil betrachtetwerden, so stellen sie beim Resource-Based-View gerade das entscheidende Kriterium fürUnterschiede zwischen Unternehmen dar und sind demnach heterogen und immobil.

Ressourcen dienen jedoch ebenfalls als geeignetes Mittel, um die bestehende Verzahnung der sogegensätzlich wirkenden Ansätze zu verdeutlichen. Nach dem marktorientierten Ansatz benötigt einUnternehmen eine herausragende Machtposition in der Branche, um Monopolrenten zuerwirtschaften. Diese gewinnt sie beispielsweise durch den Aufbau von Eintrittsbarrieren, welche durch Erfahrung, Patente, guten Ruf etc. entstehen können. Dabei sind es jedoch gerade die Ressourcen, die hinter solchen unternehmensspezifischen Vorteilen stecken, weshalb die beiden Ansätze gar nicht so gegensätzlich sind, wie man zunächst vermuten könnte.

So gegensätzlich diese zunächst erscheinen, dürfen sie jedoch nicht betrachtet werden. Vielmehr sprechen nach der Meinung Mefferts alle Anzeichen dafür, dass „[...] markt- und ressourcenorientierter Ansatz als komplementär anzusehen sind und zusammengeführt werdensollten.“Ressourcen sind nämlich erst dann wertvoll, wenn sie tatsächlich für den Markt relevant

sind. Aber auch eine vom Markt ausgehende Strategie, ist erst dann erfolgreich, wenn sie sich der Bedeutung und des Einflusses der Ressourcen bewusst ist.

Quelle:

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Institut für Wirtschaftswissenschaft

Prof. Dr. Dirk Ulrich Gilbert

Namen sind nur Schall und Rauch

Gespeichert unter: Allgemein — nrademacher @ 3:14

Der alte Blogname „FOM München Scientific Abstract“ war doch ein bisschen angestaubt. Außerdem wollte ich nicht kostenlose Google-Werbung betreiben, da ich einen FOM-Link auf der Blogroll habe – außer meine Studiengebühren werden gebührend gesenkt ;-)

Aber da wir alle so gerne den BBA-Studiengang machen, freuen wir uns auch, wenn das Wissen geteilt wird. Und jetzt hoffe ich für das ‘Student Consulting’ und die ersten ‘Klausuren’ viel ‘Delight’ … ääh … Vergnügen.

Endlich fertig!

Gespeichert unter: Allgemein — nrademacher @ 2:49

Endlich sind die Scientific Abstracts fertig! Jetzt können wir uns endlich auf die Winterzeit freuen …

 

 

 

 

 

 

… viel Spaß!

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