Das ‘Ltd.’ der britischen Limited steht für private limited company by shares und ist mit der haftungsbeschränkten deutschen GmbH grob vergleichbar bzw. die praktische Anwendung dieser Rechtsform ist vergleichbar.Nach einem Entscheid des Europäsichen Gerichtshofes von 2002 (Urteil) ist es erlaubt, sich auch Rechtsformen des EU-Auslands zu Nutze zu machen. In der empfohlenen Lektüre für unsere Vorlesung heißt es zusätzlich:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2003 ist eine in einem Mitgliedsland der EU gegründete GmbH in Deutschland voll geschäft- und rechtsfähig. In Großbritannien erfordert die Gründung der GmbH, dort „Limited Company“ (Ltd.) genannt, eine „Mindesteinlage“ von lediglich einem Penny.
— Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, Schmalen & Pechtl, 13. Auflage, Seite 44
Zu den weiteren Rahmenbedingung zur Gründung einer Ltd. (außer der Mindesteinalge von 1 Penny) ist ein Geschäftsführer, genannt „Director“ bzw.“Directors“ bei mehreren, und einem „Company Sectretary“, der meist ein Anwalt ist. Natürlich benöigt man auch eine formale Satzung, bei der diese Personen benannt sind („Memorandum and Atricles of Association“).
Die Gründung geht sehr schnell, nämlich innerhalb von zwei Wochen. Das ganze kostet dann 20 EUR Gründungskosten. Legt man ein bisschen was drauf bekommt man die Ltd. sogar schon innerhalb eines Tages gegründet. Hier wird schonmal ein Vorteil der Ltd. zur GmbH deutlich – die Gründung ist viel einfacher. Nach Schmalen & Pechtl beläuft sich eine Gründung einer deutschen GmbH auf ca. 12 Wochen mit 500 EUR Gründungskosten plus zusätzlichen Notarkosten.